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StuB 8/2002 S. 416

Insolvenzanfechtung: Kenntnis des Gläubigers von der Zahlungsunfähigkeit?

Ein rechtswirksam für erledigt erklärter Eröffnungsantrag, der nicht zu einer rechtskräftigen Insolvenzeröffnung geführt hat, ermöglicht gem. (DB 2002 S. 267) keine Insolvenzanfechtung. Eine einmal eingetretene Zahlungsunfähigkeit werde regelmäßig erst beseitigt, wenn die geschuldeten Zahlungen an die Gesamtheit der Gläubiger im Allgemeinen wieder aufgenommen werden können; dies habe grundsätzlich derjenige zu beweisen, der sich auf einen nachträglichen Wegfall der Zahlungsunfähigkeit berufe. Ein Gläubiger, der nach einem eigenen Eröffnungsantrag von dem betroffenen Schuldner Zahlungen erhalte, dürfe deswegen allein nicht davon ausgehen, dass auch die anderen nicht antragstellenden Gläubiger in vergleichbarer Weise Zahlungen erhalten (Bezug: § 130 Abs. 1 Nr. 1 und...

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