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StuB 8/2002 S. 396

Verfahren auf gerichtliche Bestellung eines anderen Abschlussprüfers

Das  3Z BR 397/00, DB 2002 S. 372) hat in Bezug auf §§ 318 Abs. 3 HGB, 13a Abs. 1 FGG entschieden, dass das Verfahren auf gerichtliche Bestellung eines anderen Abschlussprüfers in der Hauptsache erledigt ist, wenn der von der Hauptversammlung gewählte Abschlussprüfer die Jahresabschlussprüfung vorgenommen und den Bestätigungsvermerk erteilt hat.

Praxishinweise: (1) Im vorliegenden Sachverhalt ging es um eine Konstellation, in der die antragstellenden Aktionäre beantragt hatten, einen anderen als den von der Hauptversammlung gewählten Abschlussprüfer zu bestellen. Das AG und das LG wiesen die Anträge zurück. Noch vor Entscheidung des OLG (BayObLG) hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die von der Hauptversammlung bestellt worden war, die Jahresabschluss...

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