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StuB 7/2005 S. 328

Zuständigkeit für Stundung, Erlass, Billigkeitsmaßnahmen

Mit Schreiben vom  - IV A 7 - S 0457 - 4/05 hat das BMF das (BStBl I S. 809) zur Zuständigkeit für Stundung, Erlass, Billigkeitsmaßnahmen nach § 163 Abs. 1 Satz 1, § 234 Abs. 2, § 237 Abs. 4 AO im Rahmen der dem Bundesamt für Finanzen übertragenen Aufgaben aufgehoben.NWB MAAAB-44593

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