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Umsatzsteuer | Steuerfreie Personalgestellung durch ein Krankenhaus
(1) Die Personalgestellung durch ein Krankenhaus an eine Arztpraxis kann ein mit dem Betrieb des Krankenhauses eng verbundener Umsatz sein, wenn die Personalgestellung für die ärztliche Versorgung der Krankenhauspatienten unerlässlich ist. (2) Ein mit dem Betrieb des Krankenhauses eng verbundener Umsatz kann in Ausnahmefällen sogar dann vorliegen, wenn die Arztpraxis nicht nur die Krankenhauspatienten, sondern auch andere Patienten versorgt. Ob ein derartiger Ausnahmefall vorliegt, kann nur unter Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls beurteilt werden (Bezug: §§ 14 Abs. 3, 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1999; § 69 Abs. 2 Satz 3 FGO; Art. 17 Abs. 2, Art. 21 Abs. 1 Buchst. d Richtlinie 77/388/EWG).▶NWB ZAAAB-44220
▶Praxishinweise: Im Streitfall hatte der Kläger (Zweckverband) in seinem Krankenhaus die Abteilung für Röntgendiagnostik, Strahlentherapie und Nuklearmedizin auf eine Gemeinschaftspraxis ausgelagert und ...