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BFH 18.01.2005 V R 61/03, StuB 7/2005 S. 325

Umsatzsteuer | Legen von Wasserleitungen als unselbständige Nebenleistung zur Wasserlieferung

Das BMF wird aufgefordert, dem Verfahren beizutreten, um zu der Frage Stellung zu nehmen, ob das „Legen von Wasserleitungen (Liefererleitungen) einschließlich der Hauswasseranschlüsse” durch einen Zweckverband zur Trinkwasserversorgung als (steuerbare) selbständige umsatzsteuerpflichtige Hauptleistung „Verschaffung der Möglichkeit zum Anschluss an das Versorgungsnetz” oder als unselbständige Nebenleistung zur Lieferung des Wassers anzusehen ist (Bezug: §§ 2 Abs. 3 Satz 1, 12 Abs. 2 Nr. 1 i. V. mit Nr. 34 der Anlage zum UStG 1999; Art. 4 Abs. 5, Art. 12 Abs. 3 Buchst. a Unterabs. 3 i. V. mit Kategorie 2 des Anhangs H der Richtlinie 77/388/EWG; BStBl I S. 1185 = StuB 2000 S. 848).NWB SAAAB-44591

Praxishinweise: Der Kläger (Zweckverband) will erreichen, dass bei einer Behandlung des Leg...BStBl I 2000 S. 1185

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