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Anschaffungskosten bei qualifizierter Nachfolgeklausel
Im Falle einer qualifizierten Nachfolgeklausel liegen gem. rkr. (EFG 2004 S. 1038) Anschaffungskosten des Mitunternehmer-Erben jedenfalls dann vor, wenn der Wert des von ihm übernommenen Mitunternehmeranteils über seiner quotalen Beteiligung am Nachlass liegt, so dass er erbrechtlich verpflichtet ist, entsprechende Ausgleichszahlungen zu leisten (gegen , BStBl 1992 II S. 512, 514). Des Weiteren nimmt das FG zum Zeitpunkt der Entstehung eines Veräußerungsgewinns an der Schnittstelle zweier Wirtschaftsjahre Stellung (Bezug: § 6 EStG).▶NWB RAAAB-21952
▶Praxishinweise: (1) Der Kl. war in 1977 und 1978 infolge von Erbfällen Mitunternehmer einer Personengesellschaft geworden. In diese Stellung rückte er u. a. deswegen ein, weil and...