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StuB 7/2003 S. 335

Inanspruchnahme aus Bürgschaft auf erstes Anfordern bei Masseunzulänglichkeit

Bei einer Bürgschaft auf erstes Anfordern entfällt gem. (BB 2002 S. 1829) dasS. 336Recht, Zahlung auf erstes Anfordern zu verlangen, wenn sich der Gläubiger in masseloser Insolvenz befindet oder der Insolvenzverwalter Masseunzulänglichkeit angezeigt hat. Dies gelte auch, wenn diese Voraussetzungen allein beim anfordernden Zessionar gegeben seien. Dem Gläubiger, der infolge seiner Insolvenz nicht mehr Zahlung auf erstes Anfordern verlangen könne, stehen die Rechte aus einer gewöhnlichen Bürgschaft zu (entschieden mit Bezug auf § 765 BGB).▶VT 444/03

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