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StuB 7/2002 S. 364

BGB-Gesellschafter als Arbeitnehmer?

Der Gesellschafter einer GbR kann gem. Urteil des Hessischen (BB 2002 S. 207) wegen Zusammenfallens von Anspruch und Verpflichtung in einer Person nicht Arbeitnehmer der Gesellschaft sein. Weiter führt das LAG aus, dass die Festsetzung einer Entschädigung gem. § 61 Abs. 2 ArbGG voraus setze, dass der Kläger substantiiert darlege, dass und ggf. in welcher Höhe die Entstehung eines Schadens in Betracht komme.

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