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Übergang von einem Gewinnabführungs- zu einem Beherrschungsvertrag
Der Übergang von einem Gewinnabführungs- zu einem Beherrschungsvertrag enthält gem. 3Z BR 175/00 (BB 2002 S. 218) nicht nur eine bloße Vertragsänderung, sondern den Abschluss eines Ausgleichs- und Abfindungsansprüche auslösenden neuen Unternehmensvertrags, die in einem Spruchstellenverfahren geltend zu machen sind. Die im Wesentlichen gleichartige Ausgestaltung der Rechtsfolgen bezüglich Abfindung und Ausgleich bei Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträgen schließe nicht aus, dass diese Rechtsfolgen wiederholt eintreten, wenn diese Verträge mit ihrem jeweils typischen Inhalt zwischen denselben Unternehmen in zeitlichem Abstand nacheinander abgeschlossen werden (Bezug: §§ 291, 304, 305 AktG).