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Erlass von Steuerbescheiden nach Konkurseröffnung
Nach dem (n. v.) ist das Steuerfestsetzungsverfahren mit der Eröffnung der Gesamtvollstreckung über das Vermögen einer GmbH entsprechend dem Rechtsgedanken des § 240 ZPO unterbrochen; das FA sei somit an einer Steuerfestsetzung gehindert.
Praxishinweise: Bereits mit Urteil vom - I R 11/97 (BStBl 1998 II S. 428) nahm der BFH im Fall eines Konkursverfahrens an, dass die §§ 347 ff. AO 1977 eine Gesetzeslücke enthalten, da keine Regelungen über eine Unterbrechung des außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens aufgrund einer Konkurseröffnung getroffen sind. Die entsprechende Anwendung des § 240 ZPO führe dazu, dass das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren (wenn es die Konkursmasse betrifft) bis zur Aufhebung des Konkursverfahrens oder bis zu seiner Aufnahme durch d...