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Umsatzsteuer | Zuordnung eines Gegenstands zum unternehmerischen bzw. nichtunternehmerischen Bereich
1. Ein Unternehmer, der einen Gegenstand (im Streitfall: Pkw) zur gemischten (teils unternehmerischen und teils nichtunternehmerischen) Nutzung erwirbt, kann den Gegenstand insgesamt seinem Unternehmen zuordnen; er kann ihn insgesamt seinem nichtunternehmerischen Bereich zuordnen; schließlich kann er ihn entsprechend dem – geschätzten – unternehmerischen Nutzungsanteil seinem Unternehmen und im Übrigen seinem nichtunternehmerischen Bereich zuordnen.
2. Die Geltendmachung des Vorsteuerabzugs ist regelmäßig ein gewichtiges Indiz für, die Unterlassung des Vorsteuerabzugs ein ebenso gewichtiges Indiz gegen die Zuordnung eines Gegenstands zum Unternehmen.
3. Ist – wie im Streitfall – ein Vorsteuerabzug nicht möglich, müssen andere Beweisanzeichen herangezogen werden. Die (...