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Körperschaftsteuer | Anwendung der Vorschriften über den eingeschränkten Mantelkauf
Das BMF wird aufgefordert, dem Verfahren beizutreten, um zu den Fragen Stellung zu nehmen,
unter welchen Voraussetzungen überwiegend neues Betriebsvermögen i. S. von § 8 Abs. 4 Satz 2 KStG 1996 i. d. F. des Gesetzes zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform vom (BGBl I S. 2590 = BStBl I S. 928) anzunehmen ist, und
von welchem Veranlagungszeitraum an § 8 Abs. 4 Satz 2 KStG 1996 in der vorgenannten Fassung erstmals anzuwenden ist, wenn der Verlust der wirtschaftlichen Identität nach Maßgabe dieser Vorschrift nicht in 1997 bis zum 5. 8., sondern in den Jahren vor 1997 eingetreten ist (§ 54 Abs. 6 Satz 2 KStG 1996 i. d. F. des Gesetzes zur Finanzierung eines zusätzlichen Bundeszuschusses zur gesetzlichen Rentenversicherung vom , BGBl I S. 3121; § 34 Abs. 6 Satz 2 KStG 1999 i. d. F. des StSenkG 2001/2002 vom , BGBl I S. 1433 = BStBl I S. 1428).
§ 8 Abs. 4, § 54 Abs. 6 KStG 1996 n. F.; § 34 Abs. 6 KStG 1999 n. F.; Art. 3 Abs. 1 GG
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