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Verlustabzug der Organgesellschaft und Teilwertabschreibungen des Organträgers
Nimmt der Organträger Teilwertabschreibungen auf seine Beteiligung an der Organgesellschaft und auf Darlehensforderungen gegenüber der Organgesellschaft vor, sind gem. (EFG 2002 S. 217) nachfolgende laufende Verluste der Organgesellschaft bei der Ermittlung des einheitlichen GewSt-Messbetrags zu berücksichtigen, wenn die Teilwertabschreibungen im Hinblick auf die Vermögenssituation im Zeitpunkt des Erwerbs der Beteiligung vorgenommen worden sind (Bezug: § 2 Abs. 2 Nr. 2 GewStG).
Praxishinweise: (1) Nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 GewStG in der bis einschl. Erhebungszeitraum 2001 geltenden Fassung ist eine Kapitalgesellschaft (Organgesellschaft), die in ein anderes inländisches gewerbliches Unternehmen (Organträger) finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch eingegliedert...