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Frist für die Darlegung der Zulassungsgründe im Rahmen des Prozesskostenhilfeverfahrens
Die nach der Rechtsprechung des BFH erforderliche laienhafte Darlegung von Revisionszulassungsgründen in einem Antrag auf Gewährung von PKH für das Verfahren der Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision kann von dem Antragsteller innerhalb der in § 116 Abs. 3 Satz 1 FGO bezeichneten Zwei-Monats-Frist nachgereicht werden (Bezug: § 116 Abs. 2 und 3, § 142 FGO; § 117 Abs. 1 ZPO).▶NWB GAAAB-41763
▶Praxishinweise: Der unbemittelte Antragsteller darf nach Ansicht des BFH im Verfahren der Prozesskostenhilfe nicht schlechter gestellt werden als der bemittelte Beschwerdeführer. Eine formell ordnungsmäßige Antragstellung liegt deshalb unter weiteren Voraussetzungen dann vor, wenn die Darlegung der Erfolgsaussichten innerhalb der Begründungsfrist (nicht Einlegungsfrist!) erfolgt. Es wäre sogar zu überlegen, ob die nach § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO mögliche ...