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Aufwendungsersatzanspruch bei fehlgeschlagenem Gesellschaftsvertrag
Der , DB 2004 S. 480 f.) hat zu § 812 Abs. 1 Satz 2, 2. Alternative BGB entschieden, dass ein StB, der einem bei ihm beschäftigten Mitarbeiter eine Ausbildung zum StB ausschließlich im Hinblick darauf finanziert, dass dieser sich nach Erlangung der nötigen Qualifikation mit ihm in Sozietät verbindet, gegen den Mitarbeiter einen Anspruch auf Erstattung der Ausbildungskosten haben kann, wenn der Mitarbeiter nach Abschluss der Ausbildung eine eigene Steuerberaterpraxis eröffnet.▶VT 272/04
▶Praxishinweise: (1) Die Bestellung als StB setzt – im Gegensatz zu dem akademischen Beruf des RA – nicht zwingend ein abgeschlossenes Studium voraus, sondern das Bestehen der, allerdings nicht einfachen, Steuerberaterprüfung nach Ablauf einer je nach ...