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BFH 04.12.2003 III R 30/01, StuB 6/2004 S. 282

Zuordnung von Wirtschaftsgütern bei mehreren Betriebsstätten

(1) Unterhält ein Anspruchsberechtigter mehrere Betriebsstätten sowohl inner- als auch außerhalb des Fördergebiets, so gehören die einer Betriebsstätte im Fördergebiet nicht räumlich zugeordneten Wirtschaftsgüter zum Anlagevermögen derjenigen Betriebstätte, zu der die engeren Beziehungen bestehen (Fortführung der Grundsätze des , BStBl II S. 592 = StuB 2000 S. 954). (2) Gründet ein außerhalb des Fördergebiets ansässiges Unternehmen im Fördergebiet eine Zweigniederlassung, so können die vor der Gründung angeschafften Wirtschaftsgüter dem Anlagevermögen dieser Betriebsstätte nicht nach den Grundsätzen über die Zulagenbegünstigung von vor Betriebseröffnung angeschafften Wirtschaftsgütern zugeordnet werden (Bezug: § 12 AO 1977; § 2 ...

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