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Umsatzsteuer | Unternehmereigenschaft bezüglich des Vorsteuerabzugs
(1) Das Unternehmen i. S. des § 15 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 i. V. mit § 2 Abs. 1 UStG 1993 wird durch die „wirtschaftliche Tätigkeit” des Unternehmens i. S. des Art. 4 der Richtlinie 77/388/EWG geprägt. Die dort genannten wirtschaftlichen Tätigkeiten können mehrere aufeinander folgende Handlungen umfassen. Eine derartige Tätigkeit kann auch beim Umbau eines Gebäudes in ein Hotelgrundstück vorliegen, wenn der Eigentümer beabsichtigt, es an einen Hotelier zu verpachten und dieser das Grundstück zunächst nutzen darf, ohne eine Pacht zu zahlen. Entscheidend ist, dass der Unternehmer die Aufwendungen für das Grundstück in der ernsthaften Absicht tätigt, das Grundstück unternehmerisch zu nutzen. (2) Im Verhältnis zwischen nahen Angehörigen ist eine unternehmerische Tätigkeit nicht bereits dann zu verneinen, wenn über Leistu...