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Kosten von Baumaßnahmen als anschaffungsnahe Aufwendungen?
Führen Baumaßnahmen an einem Wohngebäude nach dessen Erwerb zu einer Verbesserung der Nutzungsmöglichkeit in den Kernbereichen der Ausstattung (Heizungs-, Sanitär- und Elektroinstallationen sowie Fenster), jedoch nur in zwei dieser Bereiche zu einer deutlichen Verbesserung, dann sind die Kosten dieser Baumaßnahme gem. (BFH/NV 2003 S. 148) insgesamt nicht als Anschaffungs- oder Herstellungskosten gem. § 255 HGB zu werten (Bezug: § 255 Abs. 1 und 2 HGB; § 9 Abs. 1 Satz 1, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7, § 21 Abs. 1 EStG)▶VT 339/03