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Kein Erlass von Nachzahlungszinsen nach § 233a AO 1977 aus Billigkeitsgründen
Nach dem (n. v.) ist die Festsetzung von Zinsen nach § 233a AO 1977 grds. rechtmäßig, wenn der Schuldner der Steuernachforderung Liquiditätsvorteile gehabt hat. In einem Fall, in dem für fälschlicherweise als umsatzsteuerpflichtig behandelte Wohnungsverkäufe die in Rechnungen ausgewiesene USt nach § 14 Abs. 2 UStG geschuldet und auch abgeführt worden und die zu diesen Umsätzen entstandene Vorsteuer zu Unrecht abgezogen worden ist, ist die Festsetzung von Nachzahlungszinsen auf die Vorsteuerrückforderung auch dann nicht unbillig, wenn der aus der Rechnungsberichtigung zu erwartende USt-Erstattungsbetrag zu der Vorsteuerrückforderung korrespondierend ist, aber erst in einen späteren Besteuerungszeitraum fällt.
Praxishinweise: Im Streitfall hatte der Unte...