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Einkommensteuer | Darlehensvertrag zwischen nahen Angehörigen
Mit Urteil vom 9. 10. 2001 - VIII R 5/01 (n. v.) erkannte der BFH ein Darlehen, welches der Sohn von seinem Vater zum Erwerb eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft erhielt, steuerlich nicht an: Obwohl der Sohn wirtschaftlich vom Vater abhängig war, wurden keine Sicherheiten vereinbart, der Darlehensbetrag wurde vor Vertragsschließung ausgezahlt, Tilgungsraten und Tilgungszeitpunkte wurden nicht vertraglich festgelegt, Zinsen wurden nicht in vereinbarter Höhe gezahlt. Sowohl die inhaltliche Gestaltung als auch die tatsächliche Durchführung des Vereinbarten entsprechen nicht dem zwischen Fremden Üblichen.
Praxishinweise: (1) Der Sohn wollte die an den Vater geleisteten Zinszahlungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen geltend machen. Die Ent...