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Bewertung einer Pensionszusage
Eine Pensionszusage ist im Rahmen der Angemessenheitsprüfung der Geschäftsführerbezüge gem. rkr. (EFG 2001 S. 1568) nur in Höhe der fiktiven Jahresnettoprämie anzusetzen. Für die Bewertung der sich bei Unangemessenheit ergebenden vGA sei jedoch auf den Zuführungsbetrag zur Pensionsrückstellung abzustellen (Bezug: § 8 Abs. 3, § 47, § 27 KStG; § 6a EStG).
Praxishinweise: (1) Über den eigentlich interessanten Aspekt des dem vorliegenden Urteil zugrunde liegenden Sachverhalts hat das FG aufgrund des Versäumnisses der Klägerin nicht entschieden. Wenig überraschend ist, dass die Pensionszusage im Rahmen der Angemessenheitsprüfung der Geschäftsführerbezüge nur mit der sog. fiktiven Jahresnettoprämie anzusetzen ist (so auch die Verwaltung...