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StuB 5/2004 S. 238

Verlust des besicherten Beraterhonorars infolge Insolvenzanfechtung

Nach dem nrkr. Urteil des AG Rosenheim vom  - 12 C 273/02 (ZInsO 2003 S. 958) sind besicherte Honorarforderungen eines mit der Vorbereitung und Durchführung des Verbraucherinsolvenzverfahrens beauftragten Anwalts auch dann insolvenzrechtlich anfechtbar, wenn die Sicherheitenbestellung selbst anfechtbar vorgenommen worden ist.▶VT 214/04

▶Praxishinweise: (1) Die Mandatierung des Beraters im Vorfeld der Insolvenz ist für diesen häufig nicht ohne Wagnis: Dem vielfach erheblichen Beratungsbedarf des Mandanten steht die berechtigte Sorge um die Realisierung und Sicherung seiner Honoraransprüche gegenüber. Ohne vertiefte Kenntnisse des Rechts der Insolvenzanfechtung aus §§ 129 ff. InsO wird dem Berater eine Honorarsicherung aber nur selten gelingen (vgl.

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