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Auswirkungen der Eröffnung des GbR-Insolvenzverfahrens auf den Haftungsprozess gegen Gesellschafter
Der Rechtsstreit gegen die Gesellschafter einer GbR, der die persönliche Haftung für Verbindlichkeiten der Gesellschaft zum Gegenstand hat, ist unterbrochen, wenn über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet wird (§ 93 InsO, § 17 Abs. 1 Satz 1 AnfG; ).▶VT 326/03
▶Praxishinweise: Entgegen einer im Schrifttum vertretenen Meinung ist nach Ansicht des BGH § 240 ZPO weder direkt (so z. B. Nerlich/Römermann/Wittkowski, InsO, § 93 Rn. 7a) noch analog (so Münch-Komm-InsO/Brandes, § 93 Rn. 41) anwendbar. Der BGH hält die Auffassung für vorzugswürdig, welche § 17 Abs. 1 Satz 1 AnfG auf die Fälle eines Prozesses gegen die Gesellschafter einer insolventen Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit i. S. des § 11 Abs. 2 Nr. 1 InsO entsprechend anwenden will (so z. B. [für die Unterbrechungswirk...