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Mitwirkungspflicht einer GmbH bei ungeklärten Einnahmen ihres Gesellschafter-Geschäftsführers
Für den Herkunftsnachweis von Geldzugängen auf Privatkonten ihres (Allein-)Gesellschafter-Geschäftsführers darf einer GmbH gem. nrkr. (BFH-Az.: I B 178/02, EFG 2003 S. 6) nicht allein aufgrund dessen gesellschaftsrechtlicher Stellung eine Mitwirkungspflicht zugewiesen werden, deren Verletzung eine vom Buchführungsergebnis abweichende Schätzung rechtfertigen könnte (Bezug: § 90, § 158, § 162 Abs. 2 Satz 1 AO).▶VT 324/03
▶Praxishinweise: (1) Die handelsrechtlichen Buchführungspflichten ergeben sich aus den §§ 238 ff. HGB. Ergänzend bestimmt § 140 AO, dass derjenige, den diese Aufzeichnungspflichten treffen, Bücher auch für steuerliche Zwecke führen muss. Einzelheiten zur Art und zum Umfang dieser steuerlichen Buchführungspflicht ergeben sich aus ...