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Zur rechtlichen Beurteilung des sog. Dividendenstrippings
Ein Erwerber wird auch dann wirtschaftlicher Eigentümer erworbener Aktien, wenn er gem. nrkr. , F (BFH-Az.: I B 186/02, EFG 2003 S. 20) gleichzeitig sog. neue Aktien an den Verkäufer rückveräußert. Eine solche Gestaltung ist selbst dann nicht missbräuchlich i. S. des § 42 AO, wenn der Verkäufer der Aktien nicht anrechnungsberechtigt war (Bezug: § 50c EStG; § 42, § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 AO).▶VT 299/03