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Umsatzsteuer | Einzuhaltende Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug aus einer Rechnung
Im Beschluss vom - V B 119/02 (n. v.) äußert sich der BFH im Hinblick auf den Vorsteuerabzug aus Rechnungen dahin gehend, dass nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG i. V. mit § 14 Abs. 4 UStG eine eindeutige und leicht nachprüfbare Feststellung der Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug möglich sein muss. Der Aufwand zur Identifizierung der Leistung müsse dahin gehend begrenzt sein, dass die Rechnungsangaben eine eindeutige und leicht nachprüfbare Feststellung der Leistung ermöglichten, über die abgerechnet werde.▶VT 295/03
▶Praxishinweise: Diese Voraussetzungen waren im Streitfall nicht erfüllt. Es wurde über die Lieferung von mehreren hochpreisigen Uhren abgerechnet, ohne dass der jeweilige Liefergegenstand im Einzelnen bezeichnet wurde. Es sei eine Abrechnung unter Aufzeichnung der handelsüblichen Bezeic...