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Einkommensteuer | Erteilung einer Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG (Bauabzugssteuer) durch einstweilige Anordnung
In seinem Beschluss vom - I B 86/02 (n. v.) spricht sich der BFH gegen die Möglichkeit einer Verpflichtung des FA im Wege der einstweiligen Anordnung zur Erteilung einer Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG aus, wenn der Antragsteller nur vorträgt, er habe wegen des Fehlens der Bescheinigung allgemeine Wettbewerbsnachteile oder sei in Einzelfällen mit Angeboten nicht zum Zuge gekommen.▶VT 287/03
▶Praxishinweise: Statt des allgemeinen Vortrags ist nach Ansicht des BFH eine substantiierte Darstellung notwendig, nach der das Unternehmen nach konkreten Erfahrungen ohne die Freistellungsbescheinigung nicht in der Lage sei, die für sein wirtschaftliches Überleben erforderlichen Aufträge zu erhalten. Dazu seien Angaben erforderlich, in welchem Umfang das Unternehmen von Au...