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Einkommensteuer | Erträge aus Anteilen an ausländischen Investmentfonds
Die Ausschüttungen sowie die als ausgeschüttet geltenden (thesaurierten) Erträge aus Anteilen an ausländischen Investmentfonds gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gem. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, wenn sie nicht Betriebseinnahmen des Stpfl. sind. Die thesaurierten Erträge gelten dem Stpfl. stets zum Ende des Geschäftsjahres (des Investmentfonds) als zugeflossen. Die Ermittlung der steuerpflichtigen Erträge richtet sich nach § 17 AuslInvestmG für die Investmentanteile, deren öffentlicher Vertrieb im Inland zulässig ist oder die an einer deutschen Börse zum amtlichen Handel zugelassen sind (sog. registrierte Investmentvermögen) bzw. nach § 18 Abs. 1 und Abs. 3 AuslInvestmG für die übrigen (nicht registrierten) Investmentvermögen. Zur Ermittlung und Veröffentlichung der Erträge aus Anteilen an ausländischen I...