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StuB 5/2002 S. 260

Bußgelder wegen Lenkzeitüberschreitung – Nichtige Erstattungszusagen des Arbeitgebers

Zusagen des Arbeitgebers über die Erstattung von etwaigen Geldbußen für Verstöße der Arbeitnehmer gegen Vorschriften über Lenkzeiten im Güterfernverkehr sind gem. (DB 2001 S. 1095) sittenwidrig und daher nach § 138 BGB unwirksam. Ein Arbeitgeber, der durch entsprechende Anordnungen bewusst in Kauf nehme, dass es zum Verstoß gegen Vorschriften über Lenkzeiten komme, handele sittenwidrig und sei nach § 826 BGB gegenüber dem Arbeitnehmer zum Schadenersatz verpflichtet. Zu dem zu ersetzenden Schaden gehöre nur in Ausnahmefällen die Erstattung von Geldbußen, die gegen den Arbeitnehmer verhängt werden.

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