Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Übergang in ein Teilzeitarbeitsverhältnis
Nach § 2 Abs. 3 TV ATZ kann ein Arbeitgeber gem. (DB 2001 S. 1995) die Vereinbarung eines Teilzeitarbeitsvertrags aus dringenden betrieblichen/dienstlichen Gründen ablehnen. Diese Bestimmung sei auf Arbeitnehmer nicht anzuwenden, die zwar das 55., aber noch nicht das 60. Lebensjahr vollendet haben (Bezug: § 2 Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeit im öffentlichen Dienst vom [TV ATZ]; § 315 BGB).