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Berechnung entgangenen Gewinns des Unternehmers im Rahmen der Haftung des unberechtigt kündigenden Handelsvertreters
Gemäß (MDR 2001 S. 1249 = ZIP 2001 S. 1461 = DB 2001 S. 2189) kann der Unternehmer vom unberechtigt kündigenden Handelsvertreter Ersatz des wegen Tätigkeitseinstellung des Handelsvertreters dem Unternehmer entgangenen Gewinns verlangen. Den entgangenen Gewinn darf der Unternehmer abstrakt berechnen, d. h. anhand seines durchschnittlichen Gewinns aus den Monaten vor der Kündigung.
Praxishinweise: (1) Nach fristloser Kündigung eines Handelsvertretervertrags durch die Handelsvertreter (HV) kam es zwischen den HV und dem Unternehmer zur gerichtlichen Auseinandersetzung über verschiedene wechselseitige Ansprüche. Die fristlose Kündigung wurde von den Gerichten als unberechtigt eingestuft. Da die HV ihre Tätigkeit unmittelbar nach der f...