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StuB 5/2002 S. 258

Hinzuziehung eines anwaltlichen Beraters zur Gesellschafterversammlung einer GmbH

Bei der Gesellschafterversammlung einer GmbH, in der schwierige Fragen wie die Rechtsfolgen einer Kündigung der Gesellschaft beschlossen werden, darf nach einem (MDR 2001 S. 1305) der Mehrheitsgesellschafter seinem Mitgesellschafter die Zuziehung eines bestimmten Rechtsanwalts auch dann nicht verweigern, wenn es zwischen diesem und dem Mehrheitsgesellschafter zu erheblichen Auseinandersetzungen gekommen war (Bezug: §§ 765, 138 Abs. 1 BGB).

Praxishinweise: (1) Ein Gesellschafter, der sich durch ein Thema, das Gegenstand einer Gesellschafterversammlung ist, überfordert fühlt oder aus einem anderen Grund den Beistand eines Beraters während der Gesellschafterversammlung benötigt oder zu benötigen glaubt, bewegt si...

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