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Erbschaft-/Schenkungsteuer | Schenkungsteuer bei Aufnahme von Neugesellschaftern mit Einlagen unter dem gemeinen Wert der Anteile
Eine Bereicherung i. S. von § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG 1974 liegt gem. (n. v.) vor, wenn im Rahmen einer Kapitalerhöhung einer GmbH Dritte zur Übernahme neuer Geschäftsanteile zugelassen sind und der gemeine Wert dieser Geschäftsanteile die zu leistenden Einlagen übersteigt. Die Bereicherung erfolgt auf Kosten des Altgesellschafters der GmbH mit der Eintragung ins Handelsregister. Bei Gründung einer aus zwei Gesellschaftern bestehenden KG, bei der der Komplementär dem Kommanditisten zu einem Anteil verhilft, dessen Wert die Einlage des Kommanditisten übersteigt, stellt die Einräumung der Gesellschaftsbeteiligung eine gemischte Schenkung zugunsten des beschränkt haftenden Gesellschafters dar (Bezug: § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG 1974).
Praxishinweise: (1) Der erkennende Senat konzentri...