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Erbschaft-/Schenkungsteuer | Steuerpflicht einer befreienden Lebensversicherung
1. Der Leistungsbezug aus einer vom Erblasser zur Befreiung von der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung abgeschlossenen Lebensversicherung unterliegt nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG der ErbSt.
2. Die familienrechtliche Pflicht des Erblassers, für die Alterssicherung des überlebenden Ehegatten zu sorgen, schließt die Unentgeltlichkeit der Zuwendung im Valutaverhältnis zu diesem nicht aus.
§ 3 Abs. 1 Nr. 4, § 17 ErbStG
Praxishinweise: Die „befreiende” Lebensversicherung ist nach Auffassung des BFH kein Surrogat für sozialversicherungsrechtliche Ansprüche und deshalb wie jede andere Lebensversicherung zu behandeln. Dass der Versorgungsgedanke beim Abschluss des Versicherungsvertrags mit eine Rolle gespielt hat, führt nicht zu einer Gleichbehandlung bei der ErbSt. Dies ist auch gere...