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StuB 5/2002 S. 245
Einkommen-/Lohnsteuer | Aufwandsentschädigungen bei Kassenärztlichen Vereinigungen
Sowohl die an Geschäftsführer von Kassenärztlichen Vereinigungen als auch an ehrenamtlich tätige Personen gewährten Aufwandsentschädigungen sind gem. der II 21 bis zu einer Höhe von 154 € steuerfrei (R 13 Abs. 3 Satz 3 LStR 2002).