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Einkommensteuer | Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von privaten Veräußerungsrenten?
Es wird eine Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt, ob die Besteuerung der Ertragsanteile (Erträge des Rentenrechts; § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG) von Bezügen aus Leibrenten, die Gegenleistung für den Erwerb eines Wirtschaftsguts des Privatvermögens sind, mit ihrem vollen Nennbetrag – ohne Berücksichtigung eines Sparer-Freibetrags – ungeachtet dessen mit dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) vereinbar ist, dass es sich um pauschalierte Einkünfte aus Kapitalvermögen handelt.
§ 20 Abs. 4, § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG; Art. 3 Abs. 1, Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG
Praxishinweise: Nach Auffassung des vorlegenden Senats sind die Ertragsanteile von privaten Veräußerungsrenten materiell-rechtlich Schuldzinsen, die aus Gründen der Systematik in den Regelungsbereich des § 20 EStG gehören. Die durch den Gleichheitsgrundsatz gebotene Gleichbehandlung der Einkun...