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StuB 4/2005 S. 187

Wiederherstellung des Bilanzzusammenhangs nach BP-Änderung

Das FA darf gem. nrkr. (BFH-Az.: IV R 11/04, EFG 2004 S. 1421) nach Änderung der Kapitalkonten der Bilanz durch die Betriebsprüfung (BP) den Bilanzzusammenhang dadurch wiederherstellen, dass nicht die Bilanz des der Änderung nachfolgenden Kalenderjahres, sondern die Bilanz des Jahres geändert wird, in dem sich die Bilanzberichtigung steuerlich erstmals auswirkt. Der Bescheid, der die Kapitalkontenänderung beinhaltet, ist für den zu ändernden Bescheid, durch den der Bilanzzusammenhang wiederhergestellt werden soll, ein rückwirkendes Ereignis i. S. von § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO.NWB OAAAB-25248

Praxishinweise: (1) Die Klin. ist eine 1971/1972 gegründete Publikumsgesellschaft in der Rechtsform der KG. In der Zeit vom bis zum fand bei der Klin. für die Jahre 1972 bis 1976 eine Betriebsprüfung statt. Daraus resultierte im Dezember 1985 ein geänderter Gewinnfeststellungsbescheid für das Jahr

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