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Körperschaftsteuer | Verfassungsmäßigkeit der körperschaftsteuerlichen Umgliederungsregelungen
Die durch Art. 3 Nr. 22 StSenkG in das KStG eingefügten Regelungen in § 36 und § 37 KStG n. F. über die im Übergang vom Anrechnungs- auf das Halbeinkünfteverfahren vorzunehmende Umgliederung der nach § 30 KStG a. F. ermittelten und nach § 47 KStG a. F. gesondert festgestellten Teilbeträge des verwendbaren Eigenkapitals von Körperschaften sind gem. nrkr. (BFH-Az.: I R 107/04, EFG 2005 S. 141) von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden.▶NWB QAAAB-36337