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Einlage eines Bodenschatzes in ein Betriebsvermögen
Dem Großen Senat wird gem. § 11 Abs. 2 und 4 FGO folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt: Kann ein Stpfl. einen Bodenschatz, der sich in seinem Privatvermögen zu einem Wirtschaftsgut konkretisiert hat, mit dem Teilwert in sein Betriebsvermögen einlegen und hiervon AfS vornehmen (Bezug: § 6 Abs. 1 Nrn. 5, 6, § 7 Abs. 6, § 15 Abs. 1 Nr. 1 EStG; § 11d Abs. 2 EStDV)?▶NWB CAAAB-42570
▶Praxishinweise: Der vorlegende III. Senat will von der Rechtsprechung des BFH (I. und VIII. Senat) abweichen. Diese Senate haben eine Abweichung nicht zugestimmt, weshalb eine Vorlage an den Großen Senat notwendig wurde. Kernpunkt der Entscheidung des Großen Senats wird dabei sein, wie der Bodenschatz als Wirtschaftsgut zu qualifizieren ist. Der vorlegende Senat geht davon aus, dass der Bodenschatz sich zu einem materiellen Wirtschaftsgut konkretisie...