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Umsatzsteuer | Entgeltliche Unterlassung von Wettbewerb als steuerbare Leistung
Die entgeltliche Unterlassung von Wettbewerb für fünf Jahre durch einen Stpfl. ist eine nachhaltige gewerbliche oder berufliche Tätigkeit i. S. des § 2 Abs. 1 UStG 1991 (Abgrenzung gegenüber , BStBl II S. 874).▶VT 130/04
▶Praxishinweise: Nach § 3 Abs. 9 UStG liegt eine sonstige Leistung vor, wenn eine Handlung oder ein Zustand unterlassen oder geduldet wird und nach § 3a Abs. 4 Nr. 9 UStG stellt der Verzicht, ganz oder teilweise eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit auszuüben, eine sonstige Leistung dar. Die Intensität eines solchen (Nicht-)Tätigwerdens (Dauer, wirtschaftliches Gewicht) und der Leistungsaustausch mit anderen Unternehmen rechtfertigen es deshalb, von einer nachhaltigen (= unternehmerischen) Tätigkeit auszugehen. Dies gilt auch, wenn das Entgelt für das...