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Aktivierung des in eine neu gegründete GbR eingebrachten Mandantenstamms
§ 5 Abs. 2 EStG steht gem. nrkr. (BFH-Az.: XI R 7/03, EFG 2003 S. 1075) der Aktivierung eines in eine neu gegründete GbR eingebrachten Mandantenstamms entgegen, wenn der Mandantenstamm unentgeltlich in einer Sozietät entstanden war, die durch Realteilung beendet wurde. Hinsichtlich des Teils des eingebrachten Mandantenstamms, der von dem (neuen) Mitgesellschafter übernommen wird, liege keine steuerbegünstigte Teilbetriebsveräußerung vor (Bezug: § 16 Abs. 1 Nr. 1, § 18 Abs. 3 EStG).▶VT 117/04
▶Praxishinweise: (1) Der Kl. war zunächst an der A-GbR, einer Steuerberatungsgesellschaft, beteiligt, die zum aufgelöst wurde. In ihrer Auseinandersetzungsbilanz deckte die A-GbR die stillen Reserven des Mandantenstamms auf. Im Wege der Realteilung erhielt der...