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StuB 4/2003 S. 192

Höhe der Arbeitsvergütung bei Statuswechsel

Die Veränderung des rechtlichen Status eines Mitarbeiters vom Selbständigen zum Arbeitnehmer führt gem. (DB 2002 S. 1723) nicht ohne Weiteres zur Unwirksamkeit einer bestehenden Vergütungsvereinbarung. Dies gilt regelmäßig dann, wenn der Arbeitgeber – wie insb. im öffentlichen Dienst – Selbständige und freie Mitarbeiter in unterschiedlicher Form (Stundenpauschale bzw. Tarifgehalt) vergütet. Die für ein Dienstverhältnis getroffene Vergütungsabrede sei nicht allein deshalb unwirksam oder aus anderen Gründen unbeachtlich, weil das Rechtsverhältnis in Wahrheit ein Arbeitsverhältnis sei (Bezug: §§ 3, 4, 5, 11 BUrlG).▶VT 270/03

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