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Erbschaft-/Schenkungsteuer | Vorliegen einer mittelbaren Grundstücksschenkung
(1) Sagt der Schenker dem Bedachten den für den Kauf eines bestimmten Grundstücks vorgesehenen Geldbetrag vor dem Erwerb des Grundstücks zu und stellt er ihm den Betrag bis zur Tilgung der Kaufpreisschuld zur Verfügung, liegt eine mittelbare Grundstücksschenkung auch dann vor, wenn der Bedachte bereits vor der Überlassung des Geldes Eigentümer des Grundstücks geworden war (Änderung der Rechtsprechung). (2) Ein Grundstück kann aufgrund entsprechender Abreden auch dadurch (mittelbar) geschenkt werden, dass der Schenker dem Bedachten einen ihm zustehenden Anspruch auf Übereignung des Grundstücks unentgeltlich abtritt oder ihm die Mittel für den Erwerb eines solchen Anspruchs gewährt (Bezug: §§ 1 Abs. 1 Nr. 2, 7 Abs. 1 Nr. 1, 10 Abs. 1 Satz 1 ErbStG; §§ 516 Abs. 1, 518 Abs. 1 BGB).▶NWB MAAAB-41962
▶Praxishinweise: Maßgebend für den Gegenstand der Schenkung sind a) de...