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StuB 3/2004 S. 131

Werterhöhender und -erhaltender Modernisierungsaufwand bei einem Wirtschaftsüberlassungsvertrag

(1) Modernisiert ein Landwirt, der einen landwirtschaftlichen Betrieb im Rahmen des Wirtschaftsüberlassungsvertrags führt, dieS. 132Hofgebäude im eigenen Interesse, so kann gem. (BFH/NV 2003 S. 1546) der Aufwand – auch wenn es sich um werterhöhende und -erhaltende Maßnahmen handelt – betrieblich veranlasst sein. (2) Handelt es sich nicht um sofort abzugsfähige Betriebsausgaben, sondern um Herstellungsaufwand, ist dieser wie ein materielles Wirtschaftsgut abzuschreiben (Bezug: § 4 Abs. 4, § 10 Abs. 1 Satz 1, § 13 EStG).▶VT 93/04

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