Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Höhe der Teilwertabschreibung auf ertragslose Beteiligungen
Bei der Ermittlung eines Teilwerts einer Beteiligung sind neben der Ertragslage und den Ertragsaussichten gem. nrkr. (Rev. eingel., BFH-Az.: I B 131/02, DStR 49/2002 S. VI) auch der Vermögenswert und die funktionale und wirtschaftliche Bedeutung des Beteiligungsunternehmens heranzuziehen. Habe anhaltende Ertragslosigkeit zu einer bilanziellen Überschuldung des Beteiligungsunternehmens geführt, rechtfertige dies allein keine Teilwertabschreibung zu 100 %, wenn das Beteiligungsunternehmen als marktbeherrschender Hersteller bestimmter Produkte für den Inhaber der Beteiligung als Nachfrager dieser Produkte unverändert eine wichtige funktionale und wirtschaftliche Bedeutung habe. Eine Abschreibung der Beteiligung auf ...