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Gewerbesteuer | Steuerbefreiung auch für „abgefärbte” Einkünfte
Übt eine Personengesellschaft neben einer freiberuflichen auch eine gewerbliche Tätigkeit aus, so ist die Tätigkeit auch dann infolge der „Abfärberegelung” des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG insgesamt als gewerblich anzusehen, wenn die gewerbliche Tätigkeit von der GewSt befreit ist. Die GewSt-Befreiung erstreckt sich in solchen Fällen jedoch auch auf die Tätigkeit, die ohne die „Abfärbung” freiberuflich wäre.
§ 2 Abs. 1 Satz 2, § 3 GewStG; § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG
Praxishinweise: Die von der Rechtsprechung geschaffene und vom Gesetzgeber übernommene Abfärberegelung soll Schwierigkeiten vermeiden, die bei der Abgrenzung der verschiedenen Einkunftsarten ein und derselben Gesellschaft auftreten. Die „Infizierung” soll auch verhindern, dass originär gewerbliche Einkünfte der GewSt entzogen werden. Besteht aber eine GewSt-Pf...