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Einkommensteuer | Berücksichtigung des Werts des Bezugsrechts bei privaten Veräußerungsgeschäften
Veräußert ein GmbH-Gesellschafter Anteile, die er bei einer Kapitalerhöhung gegen Zuzahlung erworben hat, innerhalb der sog. Spekulationsfrist nach § 23 EStG, ist bei der Bemessung des steuerbaren Veräußerungsgewinns auch der Wert des Bezugsrechts auf die neuen Anteile bei deren Anschaffungskosten anzusetzen (Fortentwicklung des , BStBl II S. 554; Bezug: §§ 6, 22 Nr. 2, 23 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b und Abs. 4 EStG; § 255 Abs. 1 HGB).▶NWB FAAAB-41211
▶Praxishinweise Durch die Kapitalerhöhung und den Erwerb der neuen Geschäftsanteile wird von den „alten” Anteilen Vermögenssubstanz (stille Reserven) abgespalten und auf die „neuen” Anteile übertragen. Es entstehen deshalb – wie bei Bezugsrechten für junge Aktien – Anschaffungskosten für ein neues Wirtschaftsgut (...