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BAG 16.05.1995 3 AZR 535/94

Tarifvertragsrecht; | verschlechternder Tarifvertrag nach Betriebsübergang

Im Verhältnis von zwei aufeinanderfolgenden Tarifverträgen gilt die Zeitkollisionsregel. Der jüngere Tarifvertrag tritt an die Stelle des älteren Tarifvertrages. Dabei können die Tarifvertragsparteien innerhalb rechtlicher Grenzen eine Tarifnorm sowohl zugunsten als auch zum Nachteil der betroffenen Arbeitnehmer ändern (st. Rspr.). Auch tarifvertragliche Ansprüche eines Arbeitnehmers, die bei einem Betriebsübergang Inhalt des Arbeitsverhältnisses mit dem Betriebserwerber geworden sind, können später durch einen Tarifvertrag, an den Betriebserwerber und Arbeitnehmer gebunden sind (hier: Firmentarifvertrag), eingeschränkt werden ().

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