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Einkommensteuer | Erhöhte Absetzungen im Rahmen des „betreuten Wohnens”
Eine Eigentumswohnung, die in der Wohnform des „betreuten Wohnens” genutzt wird, dient regelmäßigen Wohnzwecken i. S. des § 7 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a EStG i. V. mit § 7 Abs. 5a EStG, § 9a Satz 1 Nr. 2 EStG a. F.▶VT 66/03
▶Praxishinweise: Wenn jemand in einer „normalen” Wohnung lebt und von privaten Diensten (z. B. Pflegedienst) regelmäßig besucht und betreut wird, wird wohl niemand auf die Idee kommen, nun beim Vermieter davon auszugehen, dass dessen „Wohnung” nicht mehr Wohnzwecken dient. Diese Umwidmung sollte aber nach Auffassung des FA eintreten, wenn Wohnen und Betreuung in einem Paket angeboten werden. Dem ist der BFH nicht gefolgt. Eine Wohnung dient stets dann Wohnzwecken, wenn sie eine eigenständige Haushaltsführung ermöglicht. Voraussetzung hierfür ist eine Mindestausstattung (Heizung, Küche, Bad, Toilette); die beim „betreuten Wohnen” zusätzlich an...