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Einkommensteuer; | Aufwendungen für einen Schausteller-Wohnwagen (§ 4 Abs. 4, § 12 Nr. 1 EStG)
Das rkr. , G lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Der Wohnwagen eines Schaustellers gehört zum BV. (2) Aufwendungen hierfür fallen nicht unter das Aufteilungs- und Abzugsverbot des § 12 Nr. 1 EStG. (3) Die Neuregelung des selbst genutzten Wohneigentums durch das Wohneigentumsförderungsgesetz bezieht sich nur auf Wohnungen, die fest mit dem Grund und Boden verbunden sind (Immobilien), und nicht auf bewegliche WG (z. B. Wohnwagen).